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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIVEUM Zahlungssysteme GmbH 

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Vermittlungen, Informationen und Angebote zwischen dem Kunden und der Viveum Zahlungssysteme GmbH, Riemergasse 14/30, A-1010 Wien (FN 234381 d) („VIVEUM“), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. 

1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von VIVEUM ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Dritten widerspricht VIVEUM hiermit ausdrücklich. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch VIVEUM gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. 

1.3. Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen VIVEUM und dem Kunden ist der von VIVEUM angenommene Antrag auf Kundenregistrierung sowie die jeweilige Bestellung des Kunden (Auftrag), in der alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden. 

1.4. Der Kunde ist für die Bereitstellung seiner eigenen Infrastruktur für den Zugang ins Internet verantwortlich und trägt die Kosten des Zugangs über die öffentlichen Netze zum Transaktions-Server von VIVEUM.  

1.5. Voraussetzung für die Nutzung des VIVEUM-Service durch den Kunden ist, dass dieser entsprechende Verträge mit den einzelnen Herausgebern, Anbietern oder Betreibern (samt Lizenznehmern) von Zahlungsmitteln bzw. –Systemen („Finanzdienstleister“) abschließt bzw. abgeschlossen hat. 

  1. Vertragsgegenstand

2.1. VIVEUM stellt dem Kunden ein Zahlungsservice zur Verfügung, mit dem er Finanzdaten, die er über seine E-Commerce-Seite oder mit anderen manuellen oder automatischen Fernabsatzsystemen erhalten hat, empfangen, verwalten sowie an die Finanzdienstleister senden kann, die er für die Abwicklung der Zahlungen ausgewählt hat, sofern diese Auswahl verfügbar und mit dem VIVEUM-Service vereinbar ist. 

2.2. Zweck und Inhalt des VIVEUM-Service ist ausschließlich die Bereitstellung des in Artikel 2.1. näher definierten Zahlungsservice unter Ausschluss aller sonstigen mit dem Verkaufsprozess des Kunden zusammenhängenden geschäftlichen oder funktionalen Aspekte, wie beispielsweise der Erstellung und des Hostings des Produktkatalogs, der Lieferung von Waren oder der finanziellen Abwicklung der Transaktionen des Kunden. 

2.3. Als Transaktion im Sinne der im Bestellformular angegebenen, von VIVEUM gegenüber dem Kunden abrechenbaren Transaktionen, werden alle Anforderungen zur Feststellung der Durchführbarkeit eines Zahlungsvorgangs (insbesondere Vorautorisierung, Storno, Gutschrift, Rückbuchung und Alias-Erstellung) definiert, welche vom Rechnersystem des Kunden an das Rechnersystem der VIVEUM übermittelt werden, unabhängig vom Ergebnis dieser Feststellung. VIVEUM protokolliert in Ihrem System sämtliche solche Anforderungen, stellt diese Protokolle dem Kunden über geeignete technische Schnittstellen zur Verfügung und rechnet aufgrund dieser Protokollsätze mit dem Kunden ab. 

  1. Vertragsdauer und Beendigung

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und VIVEUM kommt durch Annahme des VIVEUM Angebots durch den Kunden zustande. VIVEUM behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen über die Aktivierung eines VIVEUM-Kontos zu entscheiden. 

3.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis für eine feste Laufzeit von einem Jahr ab Liveschaltung des VIVEUM Produktiv-Kontos („Stichtag“, ersichtlich im VIVEUM Backend) geschlossen. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahrs verlängert sich der Vertrag automatisch und zu gleichen Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht bis spätestens 3 Monate vor dem Stichtag schriftlich und per Einschreiben oder per Fax das Vertragsverhältnis gekündigt hat, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich ist. 

3.3. Das Vertragsverhältnis kann jedoch jederzeit fristlos, kostenfrei und ohne Entschädigungszahlung von jeder der beiden Parteien aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB, bei Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung, oder mit Eröffnung eines Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahrens über das Vermögen des Kunden, mit sofortiger Wirkung aufgelöst und die Bereitstellung jeglicher Dienstleistung eingestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde von VIVEUM bereitgestellte Programme ohne schriftliche Zustimmung von VIVEUM verändert oder an Dritte weitergibt, oder wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hat. 

3.4. Bestehende Verpflichtungen des Kunden werden durch eine Kündigung nicht berührt und sind zu erfüllen, insbesondere bleibt die Pflicht zur Bezahlung der erbrachten oder beauftragten Leistungen unverändert bestehen. 

3.5. VIVEUM kann das Vertragsverhältnis jederzeit schriftlich (wozu auch ein Fax oder ein per E-Mail übermittelter, unterschriebener Brief zählt) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. 

  1. Pflichten und Garantien des Kunden

4.1. Der Kunde ist sich der Bedeutung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bewusst. Ausführliche Informationen über die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften findet er in dem PCI DSS-Regelwerk (Payment Card Industry Data Security Standards), abrufbar unter https://www.pcisecuritystandards.org Der Kunde ist unter anderem jederzeit verpflichtet: (1) sich zu vergewissern, dass die Sicherheitspatches auf all seinen Geräten installiert sind und die Geräte zugriffssicher konfiguriert sind; (2) niemals sensible Daten wie Kreditkartennummern oder Kartenprüfnummern (CVC/CVV) auf Datenträgern oder sonst wie zu speichern; (3) alle seine Passwörter zu schützen und regelmäßig zu ändern, insbesondere das Passwort für den Zugang zum VIVEUM-Konto; (4) den Zugang zu seinen Servern und Anwendungen und seine gesamte technische Infrastruktur zu sichern, dies insbesondere mit Hilfe von Firewalls und Virenschutzprogrammen; (5) Prozesse zur Entwicklung sicherer Anwendungen zu implementieren. Der Kunde hat geeignete Verfahren zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung der Zahlungen einzurichten und zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Transaktionen regelmäßig, wirksam und ausreichend gemäß diesem Artikel 4.1. zu kontrollieren. Er haftet für jeden Schaden, der durch die mangelhafte Erfüllung seiner im vorliegenden Artikel 4.1. aufgeführten Verpflichtungen entsteht. Der Kunde erkennt an, dass die unzureichende Kontrolle der Transaktionen nicht nur ihm selbst, sondern auch den anderen Nutzern der VIVEUM-Services sowie den Finanzdienstleistern schaden kann. 

4.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass VIVEUM optional ein „Fraud Detection Modul“ bereitstellt, mit dem das Risiko eines Betrugs und/oder dessen negative Auswirkungen auf die Tätigkeit des Kunden und der Finanzdienstleister begrenzt werden können. VIVEUM empfiehlt dem Kunden dringend, insbesondere bei E-Commerce-Anwendungen, so viele Kontrollmechanismen wie möglich vorzusehen und behält sich das Recht vor, den finanziellen Spielraum eines VIVEUM-Kontos (erlaubte Transaktionsarten, Höchstzahl der Transaktionen pro Zeitraum etc.) einzuschränken, wenn es die Kontrollen und/oder die Überprüfung des Kunden für unzureichend hält. Für welche Kontroll- und/oder Prüfmechanismen sich der Kunde entscheidet und/oder ob er die von VIVEUM bereitgestellten Sicherheitsoptionen (Artikel 4.1) aktiviert oder nicht, bleibt dem Kunden selbst überlassen, VIVEUM kann auf keinen Fall in irgendeiner Weise hierfür haftbar gemacht werden. 

4.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Integration von VIVEUM-Service gemäß der jeweils aktuellen Fassung der technischen Spezifikation durchzuführen oder entgeltlich durch VIVEUM durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich bei der Integration mitzuwirken. 

4.4. Der Kunde garantiert, dass er über die volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit und die notwendigen Genehmigungen für den Verkauf seiner Produkte/Dienstleistungen unter Verwendung des VIVEUM-Kontos verfügt. 

4.5. Der Kunde garantiert, dass er sein VIVEUM-Konto ausschließlich zu gewerblichen Zwecken und für Zahlungen zu seinen eigenen Gunsten nutzt. Der Kunde ist Partei der Verträge zum Anschluss an die Finanzdienstleister und deren einziger Vertragspartner. Er garantiert, dass er nicht als Mittelsmann handelt. 

4.6. Vor der Benutzung seines VIVEUM-Kontos verpflichtet sich der Kunde sowohl, bei den Finanzdienstleistern, mit denen er Akzeptanzverträge abgeschlossen hat, hinsichtlich der adäquaten Abwicklung der Zahlungen Erkundigungen einzuholen, als auch die Nutzungsvorschriften dieser Finanzdienstleister einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, VIVEUM mittels der Konfiguration des VIVEUM-Kontos oder per E-Mail alle von den Finanzdienstleistern stammenden Informationen zu übermitteln, die für die reibungslose Abwicklung von Transaktionen benötigt werden, so z.B. den Tätigkeitscode des Kunden (MCC-Code) oder den Herkunftscode der Transaktionen (E-Commerce, wiederkehrende Zahlungen, Fernabsatz). Die Finanzdienstleister und der Kunde sind allein für die reibungslose Abwicklung des Geldflusses der Zahlungen verantwortlich. 

4.7. Der Kunde verpflichtet sich, das VIVEUM-Service entsprechend der bereitgestellten Dokumentation zu nutzen. Er verpflichtet sich, VIVEUM nicht zu stören, insbesondere nicht durch eine ungeeignete Implementierung oder durch die Nutzung von VIVEUM-Service zu anderen als den im Kundenvertrag ausdrücklich vorgesehenen Zwecken. So ist es beispielsweise verboten, automatisierte Systemabfragen zur Prüfung der Verfügbarkeit von VIVEUM-Service oder wiederholte unnötige Systemabfragen zu nicht existierenden Transaktionen oder Transaktionen, deren Status sich nicht weiter verändert, vorzunehmen. 

4.8. Mit Ausnahme der von VIVEUM bereitgestellten Elemente ist und bleibt der Kunde voll und ganz für den Inhalt seines VIVEUM-Kontos verantwortlich; dazu gehören auch die Konfigurationsparameter des VIVEUM-Kontos und die finanziellen Transaktionen selbst („Inhalt“). Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt regelmäßig zu aktualisieren und dafür zu sorgen, dass dieser stets richtig, vollständig und aktuell ist. 

4.9. Der Kunde garantiert, dass (1) der Inhalt seines VIVEUM-Kontos die geistigen Eigentumsrechte Dritter, den Datenschutz, das Persönlichkeitsrecht, das Aufführungsrecht oder irgendein anderes Recht eines Dritten nicht verletzt, (2) der Inhalt nicht gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung oder einen geltenden Verhaltenskodex verstößt, und (3) der Inhalt nicht gegen geltende Rechts-, Gesetzesbestimmungen oder Handelsbräuche verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, seine Systeme und Daten gemäß den jeweils aktuell geltenden Sicherheitsstandards („state of the art“) gegen Viren und Schadsoftware zu schützen. 

  1. Softwarelizenz und sonstige geistige Eigentumsrechte

5.1. VIVEUM gewährt dem Kunden je nach gewähltem Leistungspaket und innerhalb der Grenzen der Bestimmungen des Kundenvertrags, d.h. insbesondere nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts, ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an (1) der auf der VIVEUM-Website bereitgestellten Software und (2) allen mit dem VIVEUM-Service verbundenen geistigen Eigentumsrechten, soweit dies für die Einrichtung und Verwaltung seines VIVEUM-Kontos unbedingt notwendig ist. Der Kunde akzeptiert die Einräumung dieses Nutzungsrechtes. 

5.2. VIVEUM behält sich das Recht vor, die Software jederzeit anzupassen, dem Kunden eine neue Version zur Verfügung zu stellen oder die Funktionen und Eigenschaften der Software zu verändern. 

5.3. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen VIVEUM bzw. dessen Lizenzgebern zu. Werden Marken, Firmen- oder Produktbezeichnungen oder ähnliches in Schriftstücken, Medien oder Verträgen von VIVEUM erwähnt, so dient dies nur zur Information. Die jeweiligen Rechte der Inhaber bleiben davon unberührt. 

5.4. Der KUNDE verpflichtet sich: (1) die von VIVEUM bereitgestellte Software weder ganz noch auszugsweise zu kopieren, zu dekompilieren oder anzupassen; (2) die Software nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch VIVEUM an Dritte abzutreten, zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, zu verpfänden oder mit Dritten zu tauschen, Dritten anderweitig zur Verfügung zu stellen oder VIVEUM-Service für Dritte zu nutzen. Im Falle einer Veräußerung, Fusion, Spaltung oder eines anderen besonderen oder allgemeinen Übertragungsvorgangs, muss dies der VIVEUM schriftlich mitgeteilt werden und muss VIVEUM der Nutzung zustimmen. Verweigert VIVEUM seine Zustimmung, werden dem Kunden die Gründe hierfür mitgeteilt und ist VIVEUM berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung aufzulösen. (3) VIVEUM-Service oder die Software nicht im Rahmen eines File-Sharing-Dienstes im Internet verfügbar zu machen; (4) Hinweise auf das Copyright oder jedes andere Eigentumsrecht von der Software oder Multipay nicht zu entfernen oder abzuändern; (5) die Software oder VIVEUM-Service nicht für andere Zwecke zu nutzen, als im Rahmen des Kundenvertrags mit VIVEUM vereinbart. 

5.5. Der Kunde erkennt zudem an, dass die gesamte Dokumentation von VIVEUM, die unter anderem über die Option „Support“ des VIVEUM-Kontos heruntergeladen werden kann, alleiniges Eigentum von VIVEUM ist und bleibt. Diese Dokumentation ist durch das Urheberrecht von VIVEUM geschützt. Sie darf ausschließlich im Rahmen des Kundenvertrags verwendet werden. Ihre vollständige oder auszugsweise Übertragung, Verbreitung oder Vervielfältigung ist ebenso wie die vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung ihres Inhalts oder ihre Nutzung zu anderen Zwecken ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VIVEUM ausdrücklich untersagt. 

  1. Hosting durch VIVEUM

6.1. VIVEUM stellt das Hosting und den Betrieb von VIVEUM-Service in der von VIVEUM für das Hosting des VIVEUM-Kontos frei gewählten Hardware- und Softwareumgebung sicher. 

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, VIVEUM unverzüglich und umfassend über alle Umstände oder Fakten im Zusammenhang mit dem Hosting zu informieren, die eine Klage, Beschwerde oder Anzeige eines Dritten gegen VIVEUM nach sich ziehen könnten. 

6.3. VIVEUM darf alle zum Hosting und Schutz des VIVEUM-Kontos notwendigen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Sicherheitskopien dessen Inhalts erstellen. In diesem Zusammenhang ist VIVEUM verpflichtet, die Auflagen der Finanzdienstleister zu beachten.  

6.4. Der Kunde stellt eine eigenverantwortliche und zweckmäßige Verwaltung seines VIVEUM-Kontos sicher. VIVEUM oder die Mitarbeiter von VIVEUM haften nicht für etwaige Verluste oder Schäden (wie z.B. Betriebsverlust, Datenverlust, etc.), die dem Kunden durch eine von ihm selbst oder Dritten durch absichtliche oder unabsichtliche Änderungen verursachte Funktionsstörung von VIVEUM-Service entstehen. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen durch VIVEUM selbst und durch die Mitarbeiter von VIVEUM oder aufgrund und in Übereinstimmung mit ausdrücklichen Anweisungen von VIVEUM vorgenommen wurden. 

6.5. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Verwaltung seines VIVEUM-Kontos und haftet für die Auswahl und Verwaltung seiner Zugangsdaten (z.B. PSPID) und der zugehörigen Passwörter. 

6.6. Der Kunde trägt die alleinige und volle Haftung, wenn infolge Betrugs oder Fahrlässigkeit bei der Benutzung seines VIVEUM-Kontos oder eines seiner Bestandteile (z.B. PSPID oder Passwort) anderen Besitzern eines VIVEUM-Kontos ein Schaden entsteht. Die Logdateien von VIVEUM, die den Zugriff auf die VIVEUM-Server aufzeichnen, sind hierfür maßgeblich. Der Kunde stellt VIVEUM in diesem Fall frei von jeglichen Forderungen Dritter wegen eines erlittenen Schadens beispielsweise durch Unterbrechung oder Erschwerung des Zugriffs auf das VIVEUM-Konto. 

  1. Nutzung, Haftung, Garantien, Verpflichtungen

7.1. Der Kunde erkennt an, dass (1) es nach dem derzeitigen Stand der Technik unmöglich ist, eine lückenlose Sicherheit der über das offene Internet ausgetauschten Daten zu gewährleisten und (2) durch die weltweite Nutzung des Internets verschiedene Rechtsordnungen berührt sein können und er das daraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Risiko der Nutzung alleine trägt und (3) folglich für die Sicherheit der Daten, die er über das Internet überträgt, seinerseits haftet. 

7.2. Da die Abwicklung von Online-Zahlungen eine gewisse Komplexität mit sich bringt und unter Beteiligung zahlreicher Parteien stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass VIVEUM nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von VIVEUM liegen, also insbesondere in dem von VIVEUM selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von VIVEUM, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von VIVEUM realisieren. Insbesondere haftet VIVEUM nicht für Schäden durch (Verbindungs-)Fehler, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von VIVEUM liegt (z.B. Fehler auf Seiten des Akzeptanzpartners, der Internetverbindung, etc.). 

7.3. VIVEUM tritt ausschließlich als technischer Vermittler zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Kunden, den Endkunden und den Finanzdienstleistern auf. Die Zahlungen selbst erfolgen direkt von den Finanzdienstleistern an den Kunden, ohne dass VIVEUM Einfluss auf den Zahlungsvorgang oder die dabei übermittelten Informationen hat. Die Modalitäten dieser Zahlungen werden in den Akzeptanzverträgen geregelt, die direkt zwischen dem Kunden und den Finanzdienstleistern geschlossen werden. VIVEUM kann daher nicht für Fehler bei der Ausführung der Zahlungen selbst haftbar gemacht werden. 

7.4. Sofern nicht durch andere Bestimmungen der AGB eine Haftung überhaupt ausgeschlossen wird, richtet sich die Haftung nach den nachfolgenden Bestimmungen. VIVEUM haftet nur für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige eigene Handlung von VIVEUM entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche gegen VIVEUM und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Systemausfällen, Schäden durch Sabotage, Schäden durch unautorisierte Zugriffe durch Dritte und außervertraglicher (deliktischer) Haftung, fehlerhafter, verzögerter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung, positive Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch VIVEUM oder die Erfüllungsgehilfen von VIVEUM grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. VIVEUM übernimmt keine Haftung für Eingabe- und/oder Übertragungsfehler. VIVEUM haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die durch eine missbräuchliche Nutzung von VIVEUM-Service entstehen. Weiters ist eine Haftung von VIVEUM für Schäden ausgeschlossen, die auf eine unsachgemäße Nutzung von VIVEUM-Service, oder auf Nutzung der von Multipay in Verbindung mit einem anderen Computerprogramm, für das VIVEUM-Service nicht entworfen worden ist, zurückzuführen sind. Unbeschadet des Vorstehenden ist unter allen Umständen eine Haftung von VIVEUM für entgangene Gewinne, entgangene Verträge, Gebrauchsbehinderung, Datenverlust, Folgeschäden oder mittelbare Schäden des Kunden ausgeschlossen. 

7.5. Darüber hinaus ist eine Ersatzpflicht von VIVEUM betragsmäßig auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit 100% des innerhalb der letzten 3 Monate vor dem anspruchsbegründenden Ereignis vom Kunden bezahlten Entgelts hinsichtlich dessen VIVEUM eine Haftung trifft begrenzt, sofern nicht VIVEUM oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. 

7.6. Soweit VIVEUM technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von VIVEUM geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

7.7. VIVEUM ist, sofern kein Service Level Agreement („SLA“) abgeschlossen wurde, nicht verpflichtet, bestimmte Service-Parameter einzuhalten. Für qualitative Servicemängel haftet VIVEUM daher nur bei Abschluss eines SLA. Der Umfang der Haftung bestimmt sich in diesem Fall nach der ausdrücklichen Regelung im SLA. 

7.8. VIVEUM haftet nicht für vom Kunden oder Dritten erlittene Schäden, die auf höhere Gewalt oder ein Ereignis zurückzuführen sind, auf das VIVEUM keinerlei Einfluss hat. 

7.9. VIVEUM haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für die über Ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt. 

7.10. Der Kunde stellt VIVEUM von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich Ansprüchen von Kunden des Kunden. 

7.11. Ein etwaiger Schadenersatz- oder sonstiger Anspruch gegenüber VIVEUM ist bei sonstigem Verfall binnen acht Wochen nach dem anspruchsbegründenden Ereignis schriftlich per Einschreiben anzuzeigen und muss vom Kunden innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

  1. Gewährleistung

8.1. VIVEUM leistet Gewähr für das uneingeschränkte Recht die Dienstleistung zu verwenden sowie dafür, dass die Dienstleistung, die durch VIVEUM geliefert wurde, mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Maßstäben erbracht wurde. 

8.2. VIVEUM leistet keine Gewähr dafür, dass die zur Verfügung gestellte Applikation allen Anforderungen des Kunden genügt, für die Zwecke des Kunden wirtschaftlich oder technisch brauchbar ist, in der vom Kunden getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet, die Applikation ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Applikationsfunktion beschränkt. 

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung bzw. Leistung unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind VIVEUM längstens binnen fünf Werktagen ab Empfang der Lieferung bzw. Leistung unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich (wozu auch Telefax oder E-Mail zählen) mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Entdeckung wie vorstehend anzuzeigen. Das Risiko der Übermittlung der Mängelrüge trägt der Kunde. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang bei VIVEUM abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, ausgeschlossen. 

8.4. Die Gewährleistungsfrist für die Applikation und/oder erbrachte Leistung(en) beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. Gewährleistungsansprüche müssen binnen zwölf Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden. Der Regress gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

8.5. Im Falle eines rechtzeitig und schriftlich gerügten Mangels erfüllt VIVEUM Gewährleistungsansprüche des Kunden nach eigener Wahl entweder durch Verbesserung (Reparatur), Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen. 

8.6. Für sämtliche von VIVEUM vermittelten Leistungen Dritter bestehen sowohl ein gänzlicher Gewährleistungs- als auch ein Garantieausschluss seitens VIVEUM. 

8.7. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung oder Gebrauch durch den Kunden oder Dritte, Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter, durch Nicht-Einhaltung von Lager-, Installations-, Betriebs- oder Umgebungsvorschriften der VIVEUM (insbesondere Abweichungen von den von VIVEUM bereitgestellten Implementierungsleitfäden) sowie mangelhafte Wartung verursacht wurden. VIVEUM haftet nicht für Applikationen, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden. 

8.8. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Für das ursprüngliche Programm lebt die Gewährleistung dadurch nicht wieder auf. 

  1. Vermittlung von Informationen und Dienstleistungen

9.1. Soweit VIVEUM lediglich Informationen oder Dienstleistungen Dritter an den Kunden vermittelt, kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. VIVEUM trifft diesbezüglich keinerlei Rechte und Pflichten, insbesondere nicht aufgrund von Haftungs- und/ oder Gewährleistungsansprüchen. Der Kunde hat sich selbständig und in eigener Verantwortung über den jeweiligen Dritten, insbesondere dessen AGB, zu informieren. 

9.2. VIVEUM behält sich vor, in geeigneter Weise auf der Website von VIVEUM auf von Dritten angebotene Leistungen hinzuweisen, ohne dass VIVEUM diesbezüglich eine Verpflichtung trifft oder Ansprüche aus einer unvollständigen oder unrichtigen Kennzeichnung abgeleitet werden können. 

9.3. Sofern auf Internetseiten von VIVEUM auf andere Seiten verwiesen (auch „verlinkt“) wird, dient dies nur Informationszwecken. Es wird keine wie immer geartete Haftung für den Inhalt jener Seiten übernommen, auf die verwiesen wird. 

  1. Unterlagen

10.1. Für den Fall, dass VIVEUM zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung Unterlagen des Kunden benötigt, verpflichtet sich der Kunde, die hierfür notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und in einer für den verfolgten Zweck geeigneten Form an VIVEUM zu übermitteln. 

10.2. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, übernimmt VIVEUM für auf solcherart geliefertes Material keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Kunden zurückzustellen. 

10.3. Der Kunde garantiert VIVEUM, dass diese Unterlagen weder gegen die guten Sitten noch gegen ein gesetzliches oder verwaltungsbehördliches Verbot verstoßen und auch frei von Rechten Dritter sind bzw. dass der Kunde die erforderlichen Rechte zur Nutzung / Weitergabe besitzt. Er hat die VIVEUM für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten. 

10.4. Der Kunde verpflichtet sich, VIVEUM über Aufforderung umgehend eine vollständige Liste der von ihm entwickelten bzw. betriebenen eCommerce- Lösungen zu übermitteln, die auch dokumentiert, in welche dieser eCommerce- Lösungen zu welchem Zeitpunkt die Zahlungsplattform der VIVEUM integriert worden ist. 

  1. Termine

11.1. VIVEUM bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zum Rücktritt, wenn er VIVEUM schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens des Kunden. 

11.2. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Kunden bzw. durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von VIVEUM nicht zu vertreten und können demzufolge nicht zum Verzug von VIVEUM führen. 

11.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die VIVEUM die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (insbesondere der Clearingstellen von Kreditkartenorganisationen und ähnlichen Unternehmen und Organisationen), Viren oder andere Störungen, die durch den unerlaubten Zugriff auf die Software oder die VIVEUM-Website oder durch eine Form des „Hackens“ oder der Datenpiraterie (insbesondere DOS-Attacken) verursacht werden, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von VIVEUM oder deren Unterlieferanten, bzw. bei den von VIVEUM autorisierten Betreibern eintreten – hat VIVEUM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Diese Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigen VIVEUM unter Ausschluss jeglicher Ansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüchen) des Kunden, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als 14 Tage, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. 

  1. Preise und Zahlungen

12.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. 

12.2. VIVEUM kann die Preise aufgrund von wirtschaftlichen Umständen, auf die VIVEUM keinen Einfluss hat, die aber die Aufrechterhaltung der bisherigen Preise unmöglich machen, nach Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten einseitig erhöhen. Die Preiserhöhung gilt nur für die von VIVEUM nach Ablauf der dreimonatigen Frist erbrachten Leistungen. Allerdings kann der Kunde während dieser dreimonatigen Frist den Vertrag mit VIVEUM kostenlos auflösen, diese Auflösung wird erst nach Ablauf der oben genannten dreimonatigen Frist wirksam. 

12.3. Transaktionsjahrespakete sind 12 Monate gültig. Bei vorzeitigem Verbrauch der Transaktionen kann der Kunde neuerlich ein Transaktionsjahrespaket erwerben, welches wiederum 12 Monate ab Bestellung gültig ist. Sollte der Kunde das alte Transaktionspaket vor der Neu-Bestellung aufgebraucht haben, so werden die darüber hinaus verbrauchten Transaktionen vom neuen Transaktionsjahrespaket abgezogen. Sollte der Kunde nach Überschreitung des Transaktionsjahrespakets kein weiteres erwerben, so werden ihm die darüber hinaus verbrauchten Transaktionen mit jeweils € 0,50 verrechnet zuzüglich einer monatlichen Basisgebühr von € 25,- für die restliche Vertragsdauer (siehe Artikel 3.2.). 

12.4. Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Entgelte, Gebühren und Tarife. 

12.5. Sofern der Kundenvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, sind die von VIVEUM ausgestellten Rechnungen nach Erhalt prompt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde eine Mahnung. Ab der zweiten Mahnung werden ohne weitere Vorankündigung automatisch € 40,- Mahngebühren verrechnet (§ 458 UGB).  

12.6. Bei erheblichem Zahlungsverzug, d.h. einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen nach Fälligkeit der Rechnung, wird ein Mahnverfahren/Gerichtsverfahren eingeleitet. In diesem Fall kann VIVEUM das VIVEUM-Konto des Kunden auch ohne Vorankündigung auflösen, wobei dadurch entstandene Kosten und Inkassokosten vollständig vom Kunden zu tragen sind und diesem in Rechnung gestellt werden. In jedem Fall werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnungen berechnet (§ 456 UGB). Die Zinsen werden sowohl vor als auch nach einem eventuellen Gerichtsurteil taggenau berechnet. VIVEUM ist nicht verpflichtet ein Mahnverfahren durchzuführen. 

12.7. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 

12.8. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen. 

12.9. Laufende Entgelte unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex 2015. Wird der Verbraucherpreisindex 2015 nicht mehr geführt, so gilt der diesem am nächsten kommende aktuelle Verbraucherpreisindex. 

12.10. Die Entgelte inkludieren nicht die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen vom Kunden zu den Einrichtungen der VIVEUM. 

12.11. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Bereitstellung der Dienstleistung bzw. Vertragserfüllung durch VIVEUM. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist VIVEUM nach vorheriger Mahnung berechtigt, jegliche Leistung nach schriftlicher Verständigung an den Kunden bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Summe auszusetzen, insbesondere Internet-Seiten vom Abruf zu sperren und dem Kunden zur Verfügung gestellte Passwörter eigenmächtig zu ändern oder zu sperren, oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Alle damit verbundenen Kosten, Schäden und ein allfälliger Verdienstentgang sind vom Kunden zu ersetzen. Maßnahmen sind solange zulässig, bis die vertraglichen Bedingungen durch den Kunden wieder erfüllt sind. 

12.12. Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, die dem Kunden gegenüber VIVEUM zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von VIVEUM nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. 

12.13. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren oder Tarifen infolge von Nichtgebrauch, eingeschränkter Benutzung durch den Kunden, etc. 

12.14. Der Kunde stimmt einer Abtretung von Forderungen der VIVEUM gegen den Kunden an Dritte ausdrücklich zu. 

12.15. Wenn der Kunde seine Rechnungen mittels Lastschriftmandat bezahlt, dann informiert VIVEUM den Kunden in geeigneter Form (z.B. auf seiner Rechnung) mindestens 2 Werktage vor Abbuchung über den Betrag und das Datum der Abbuchung. 

  1. Leistung, Entgeltanspruch, Rückvergütung

13.1. VIVEUM ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 

13.2. Alle Leistungen von VIVEUM, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von VIVEUM. Alle VIVEUM erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. 

13.3. Kostenvoranschläge von VIVEUM sind, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, kostenpflichtig. Sie sind unverbindlich, sofern sie kostenlos erstellt werden. 

13.4. VIVEUM ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. 

13.5. Der Kunde erhält Rückvergütungen von VIVEUM nur im Weg einer Gutschrift. Ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und VIVEUM im Zeitpunkt der Rückvergütung bereits beendet, so wird VIVEUM einen Saldo zugunsten des Kunden unverzüglich an diesen zur Auszahlung bringen. 

13.6. Der Kunde ist verpflichtet, VIVEUM jede Änderung an seiner Website schriftlich mitzuteilen, sofern diese Änderung die Vertragserfüllung seitens VIVEUM beeinträchtigt. VIVEUM versucht innerhalb angemessener Zeit, denselben Leistungsgrad wie vor der Änderung der Website des Kunden wiederherzustellen und ist berechtigt, die dafür anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde auf diese Leistung nicht auf Grund eines gesondert abgeschlossenen Servicevertrages Anspruch hat. Auch wenn diese Umstellungsarbeiten zu einer zeitweiligen Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung der VIVEUM führen, entbindet dies den Kunden nicht von der Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte. 

  1. Datenschutz, Adressänderung, Zustimmung zur E-Mail-Werbung, Kennzeichnung, Geheimhaltung

14.1. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass es notwendig ist, dass VIVEUM personenbezogene Daten und Zahlungsdaten an alle Dritten überträgt, deren Einschaltung für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsvorgangs erforderlich ist, insbesondere an die Finanzdienstleister. Er verpflichtet sich, seine Kunden (die Kunden des Kunden) hiervon in Kenntnis zu setzen und stellt VIVEUM diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass VIVEUM übermittelte Daten vom Kunden automationsunterstützt gespeichert und zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung verarbeitet werden. 

14.2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit VIVEUM Multipay relevanten Rechtsvorschriften, wie insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des DSG 2000, einzuhalten. Bei Verstößen gegen derartige gesetzliche Bestimmungen durch den Kunden verpflichtet sich dieser, VIVEUM schad- und klaglos zu halten. 

14.3. Seitens VIVEUM werden diese Daten keinesfalls außerhalb des Rahmens des Vertragsverhältnisses, der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Zahlungsservices oder der Bereitstellung von digitalen Zertifikaten an Dritte weitergegeben. 

14.4. VIVEUM ergreift hinreichende Maßnahmen zum Schutz der bei ihr gespeicherten Daten, ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, an diese Daten heranzukommen. Ein diesbezüglicher Anspruch des Kunden oder etwaiger Dritter auf Schadenersatz gegenüber VIVEUM ist ausgeschlossen. 

14.5. Sollten Kunden im begründeten Verdacht stehen, dass von deren Netzwerkanschlüssen für VIVEUM sicherheits- oder betriebsgefährdende oder gesetzeswidrige Aktivitäten ausgehen, so ist VIVEUM berechtigt, dem Kunden unverzüglich und ohne Vorwarnung die vereinbarte Dienstleistung zu untersagen und die daraus entstehenden Kosten auf Basis der von VIVEUM üblicherweise verrechneten Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Haftungen von VIVEUM auch gegenüber Dritten werden für diese Fälle ausgeschlossen. 

14.6. Der Kunde hat VIVEUM stets eine oder mehrere aktive E-Mail Adressen bekanntzugeben, über die der gesamte Geschäftsverkehr abgewickelt wird. Zudem ist der Kunde verpflichtet, VIVEUM Änderungen seiner Zustelladresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird eine solche Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden. 

14.7. Der Kunde gestattet VIVEUM, auf den grundsätzlichen Gegenstand seiner Tätigkeit für den Kunden, auf den Kunden selber öffentlich als Referenz hinzuweisen. Für die Veröffentlichung dürfen Kundenlogos aber auch Auszüge von den erbrachten Leistungen sowohl für werbliche Zwecke, PR, Direktmail und Internetauftritt im eigenen Namen als auch für andere Kunden von VIVEUM verwendet werden. Ein Widerspruch seitens des Kunden muss ausdrücklich schriftlich und gleichzeitig mit der Beauftragung (Bestellung) erfolgen. 

14.8. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von VIVEUM Informationen per E-Mail zu erhalten. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit schriftlich per Telefax oder per E-Mail widerrufen. 

14.9. Mit dem Abschluss des Kundenvertrags akzeptiert der Kunde, dass sein Name in die Liste der Referenzen von VIVEUM aufgenommen wird, die von VIVEUM zu Werbezwecken verwendet werden kann. VIVEUM darf im Übrigen aus sämtlichen nicht vertraulichen Mitteilungen des Kunden, aus denen die Zufriedenheit des Kunden hervorgeht, ganz oder auszugsweise als Kundenfeedback zitieren. VIVEUM schickt dem Kunden den Text, der zu diesem Zweck verwendet werden soll, vorab zu. Geht vom Kunden binnen fünf Kalendertagen keine Reaktion auf diese E-Mail ein, so gilt dies als Zustimmung. 

14.10. Der Kunde und VIVEUM verpflichten sich zur Geheimhaltung der jeweiligen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm aufgrund seines Vertragsverhältnisses zu VIVEUM bekannt werden. Dies umfasst auch sämtliche Tatsachen und Informationen, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung zu VIVEUM zugänglich gemacht werden, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. 

14.11. Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Daten zu ergreifen und vertrauliche Informationen der anderen Partei nur für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem Kundenvertrag ergeben, zu verwenden und jede anderweitige Nutzung zu unterlassen, die erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und der anderen Partei über Aufforderung umgehend sämtliche Dokumente, Kopien, Mitteilungen, Aufzeichnungen, Memoranden oder sonstigen Unterlagen, die von jener erstellt wurden und möglicherweise vertrauliche Information beinhalten, zurückzugeben. 

14.12. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist zeitlich unbeschränkt. Sie bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu VIVEUM, aus welchem Grund auch immer, weiterhin für fünf Jahre aufrecht. 

14.13. Der Kunde haftet gegenüber VIVEUM für jeden Schaden und alle Nachteile, welche sich aus der Verletzung dieser Geheimhaltungsbestimmungen ergeben. 

  1. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

15.1. VIVEUM behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen abzuändern. Diese AGB können im Internet unter www.viveum.com abgerufen werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Änderungen dieser AGB gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung oder sonstiger Kundmachung der geänderten AGB Widerspruch dagegen erhebt. VIVEUM wird den Kunden in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden durch Hinweis auf der Homepage und/oder per E-Mail bekannt gegeben. 

  1. Immaterialgüterrechte

16.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Immaterialgüterrechte und das Know-how der VIVEUM und von ihr vermittelten Leistungsanbietern nicht zu verletzen und ausschließlich im Rahmen der mit dem jeweiligen Berechtigten getroffenen Vereinbarungen zu nutzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung und Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften des Urheber-, und Wettbewerbsrechtes sowie des gewerblichen Rechtsschutzes (etwa Marken, Muster und Patentrecht). 

16.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Marken, Muster und Logos keinerlei Immaterialgüterrechte dritter Personen berühren oder diese verletzen oder er aber befugt ist, über solche Rechte Dritter zu verfügen. 

16.3. Die Kennzeichnung der ihm zustehenden Immaterialgüterrechte obliegt dem Kunden selbst. Er trägt auch das Risiko einer nicht ausreichenden Kennzeichnung. 

16.4. Der Kunde verpflichtet sich, VIVEUM von der Inanspruchnahme betreffend seiner das Vertragsverhältnis zu VIVEUM betreffenden Immaterialgüterrechte durch Dritte umgehend zu informieren und hält VIVEUM hinsichtlich sämtlicher durch eine rechtswidrige Inanspruchnahme von Immaterialgüterrechten durch den Kunden resultierenden Ansprüche schad- und klaglos und trägt sämtliche mit der Abwehr derartiger Ansprüche im Zusammenhang stehenden Kosten. 

  1. Schlussbestimmungen

17.1. Für alle Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen. 

17.2. Erfüllungsort für alle Ansprüche gegenüber VIVEUM ist Wien. 

17.3. Sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Für Benutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Benutzers oder des Dritten. 

17.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht vollstreckbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken. 

Stand: Februar 2017